Anpassung der Corona-Verordnung  

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Regelungen mit Wirkung vom 09.02.2022 erneut angepasst. Für Veranstaltungen der Breitenkultur gilt nun auch in der Alarmstufe I die 2G-Regel; d. h. genesen oder geimpft. Inwieweit der Musikverein Harmonie diese neue Einstufung auf seine Probenarbeit übertragen kann, wird in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates ein Thema werden.

Momentan findet keine Musikprobe unseres Orchesters statt.