Regelungen der Corona-Verordnung vom 14.05.2021

Vor einigen Tagen erhielten die Musikvereine, die im Blasmusikverband Karlsruhe organisiert sind, Informationen der Geschäftsstelle zu den aktuellen Corona-Bestimmungen. Lang ersehnte Öffnungsschritte aus dem Lockdown heraus auch für die Kultur werden mit dieser Corona-Verordnung des Landes Bad-Württemberg vom 14.05.2021 möglich. Wenn es die Inzidenzzahlen des jeweiligen Stadt- oder Landkreises zulassen, sind im ersten Schritt Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich, in der dritten Stufe auch größere Open Air Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen im Publikum. Die gültige Corona-Verordnung sieht für Kreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen dreistufigen Öffnungsplan auch für Kulturveranstaltungen vor. In Öffnungsstufe 1 gilt bei einem stabilen Inzidenzwert im jeweiligen Stadt- oder Landkreis unter 100 (an fünf aufeinander folgenden Tagen), dass Kulturveranstaltungen im Freien wieder möglich sind; d. h. Proben und Aufführungen der Breitenkultur wie z. B. Gesang- oder Musikvereine im Freien sind möglich. Es ist aber erforderlich, dass ein tagesaktueller Negativ-Test, ein Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt wird. Daher hat der Musikverein Harmonie Spöck aktuell keine Planungen für Orchesterproben im Freien. … wir hoffen auf weiter sinkende Fallzahlen und dadurch angepasste Vorschriften.